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Parlament beschließt Gesetzesprüfung (09.06.2021}

In der letzten Sitzung des Österreichischen Parlaments wurde auch das Thema CBD wieder behandelt:" Seit Oktober 2018 gilt in Österreich ein Erlass des Gesundheitsministeriums, wonach CBD-Produkte, wie cannabinoidhaltige Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel (z. B. Öle), dem Wirkungsbereich der Novel-Food-Verordnung der EU zuzuordnen sind, erläutert NEOS-Mandatar Gerald Loacker (1202/A(E)). Damit dürfen solche Produkte auf dem österreichischen Markt nicht in Verkehr gebracht werden, ohne ein aufwendiges Verfahren durchzuführen. Damals sei aber nicht berücksichtigt worden, dass Cannabidiol (CBD) kein psychoaktiver Bestandteil der Cannabispflanze ist. Der Europäische Gerichtshof habe eindeutig festgehalten, dass CBD nicht als psychotroper Stoff oder Suchtmittel klassifiziert werden könne. Der Erlass des Gesundheitsministeriums aus dem Jahr 2018 sei dementsprechend rechtswidrig und sollte aufgehoben werden, fordert daher Loacker. Dies würde die Geschäftsgrundlage kleiner Unternehmen in diesem Bereich zerstören. Man solle daher vielmehr überlegen, wie solche Produkte gekennzeichnet werden und welche Qualitätsstandards notwendig seien. Gerhard Kaniak (FPÖ) unterstützte dies und schlug ab einer gewissen Konzentration eine Klassifizierung als Arzneimittel vor. Dies würde eine Qualitätssicherung gewährleisten. Bei niedriger Dosierung solle das Lebensmittelrecht zum Tragen kommen. Ralph Schallmeiner (Grüne) führte an, dass der betreffende Erlass nicht sinnvoll sei. Es bedürfe aber noch einer intensiven Auseinandersetzung und Diskussion. Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein stellte in einer Wortmeldung eine Prüfung des Erlasses und eine mögliche Änderung in Aussicht."

(www.ots.at)

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