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Nochmals zum Tabaksteuermodernisierungsgesetz (05.09.2021}

Nochmals zum deutschen Tabaksteuermodernisierungsgesetzes.  Mit dem Tabaksteuermodernisierungsgesetz werden insbesondere folgende Ziele verfolgt:

Eine Stärkung des Gesundheits- und Jugendschutzes: Durch die Anpassung der Steuertarife und die steuerliche Gleichbehandlung von Heat-not-Burn-Produkten (erhitzter Tabak) und die Einführung der Besteuerung von nikotinhaltigen Substanzen zur Verwendung in E-Zigaretten wird ein notwendiges Einstiegsniveau bei der Preisgestaltung von gesundheitsschädlichen Tabak- und Nikotinprodukten sichergestellt.
Eine Anpassung der Tabaksteuer an den sich verändernden Tabakwarenmarkt und den Tabakkonsum: Ersatzprodukte zur Zigarette wie die bisher nicht besteuerte E-Zigarette und die nur unzureichend besteuerten Heat-not-Burn-Produkte werden zukünftig sachgerecht besteuert. Eine stufenweise Anpassung der Tabaksteuertarife, wie sie auch in der Vergangenheit erfolgt ist.

Anpassung der Tabaksteuertarife
Die Anpassung der Steuertarife erfolgt, um u.a. die gesundheitspolitische Lenkungswirkung weiterhin zu gewährleisten. Das ist insbesondere für den Gesundheitsschutz von Jugendlichen und Heranwachsenden wichtig.
Die letzte Anpassung der Tabaksteuertarife erfolgte 2011, sodass eine Anpassung erforderlich ist. Wie bei der letzten Anpassung soll ab 2022 über fünf Jahre bis 2026 eine regelmäßige, moderate Erhöhung der Tarife für Zigaretten und Feinschnitt erfolgen. Flankiert werden diese Maßnahmen durch die Anpassung der bestehenden Mindeststeuer für Zigarren/Zigarillos und Pfeifentabak.

Besteuerung von Heat-not-Burn-Produkten (erhitzter Tabak) und nikotinhaltigen Substanzen zur Verwendung in E-Zigaretten (sog. Liquids)
Mit der Änderung wird die Ungleichbehandlung von Zigaretten, nikotinhaltigen Substanzen für E-Zigaretten und Heat-not-Burn-Produkten beendet. Die steuerliche Anpassung ist aufgrund des bestehenden Gefährdungspotenzials nikotinhaltiger Produkte und Substanzen auch aus Gründen des Gesundheits- und Jugendschutzes geboten. Nach Ansicht des Bundesinstituts für Risikobewertung ist es auch durch den Gebrauch von nikotinhaltigen Liquids in E-Zigaretten möglich, eine Nikotinsucht zu entwickeln. Stark nikotinhaltige Liquids in Kombination mit Fruchtaromen stellen insbesondere für Heranwachsende eine besondere Sucht- und Gesundheitsgefährdung dar.

Auch E-Zigaretten, deren Liquids Nikotin enthalten, dienen als Ausweichprodukt für Zigaretten. Aus diesem Grund sollen diese zukünftig sachgerecht besteuert werden. Für nikotinhaltige Liquids zur Verwendung in E-Zigaretten wird der Steuertarif in den Jahren 2022 (ab Juli) und 2023 zunächst 0,02 Euro pro mg Nikotin betragen. Erst ab 2024 wird der Steuertarif auf 0,04 Euro pro mg Nikotin erhöht.

www.bundesfinanzministerium.de

 

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